Heiratsurkunde Muster deutsch
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Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 5. September 1980 (über die Ausstellung mehrsprachiger Bescheinigungen ohne Behinderung der Ehe) sind: Österreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldawien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz und die Türkei. Die Namenserklärung ist im Antragsformular für die Heiratsanmeldung auf Seite 3 enthalten. Sind die Ehegatten beide deutsche Staatsangehörige, kann für die Namensverwendung nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn einer der beiden Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit hat, kann stattdessen auch das Recht des Landes gewählt werden, in dem dieser Ehegatte die Staatsangehörigkeit besitzt. Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde durch einen vereidigten Übersetzer für Einbürgerung, Visumanträge oder andere Zwecke. Der Name eines deutschen Staatsbürgers ändert sich nicht automatisch durch die Ehe allein. Daher kann eine Namenserklärung im Rahmen der Heiratsregistrierung erforderlich sein, bevor ein deutscher Reisepass unter dem neuen Namen ausgestellt werden kann. Personenstandsdokumente und Bescheinigungen ohne Behinderung (für die Ehe), die von einem der Vertragsstaaten nach dem Vorbild der Internationalen Kommission für Zivilstandskonventionen (CIEC) ausgestellt werden, sind von allen Formerfordernissen in Deutschland ausgenommen. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland heiratet, kann die Ehe auf Antrag beim zuständigen Standesamt in Deutschland angemeldet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 (zur Ausstellung von (mehrsprachigen) Auszügen aus Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden sind: Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kapverden, Kroatien, Estland, Frankreich, Deutschland, Italien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweiz und Türkei.
Für die Bearbeitung des Antrags ist das Kanzleramt in Deutschland zuständig, das der letzte Wohnsitz eines der Ehegatten war. Hat keiner der Ehegatten jemals seinen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Kanzleramt I in Berlin das geeignete Amt für die Bearbeitung der Eheanmeldung. Eintragung der Ehe in den Aufzeichnungen (unabhängig vom Ausgang der Verarbeitung) In Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, das die Legalisierungspflicht für ausländische öffentliche Dokumente vom 5. Oktober 1961 aufhebt, müssen öffentliche Dokumente nicht mehr legalisiert werden.
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