Kollektivvertragliche erhöhung 2020 handel

Der Tarifvertrag für Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich legt Mindestarbeitsbedingungen für die Arbeit im Einzelhandel wie Bezahlung, Arbeitszeitzulagen, Arbeitszeiten und Urlaub fest. So sollten beispielsweise die Löhne nicht unter die von PAM im Tarifvertrag ausgehandelten Mindestlöhne fallen. Es ist gut zu bedenken, dass man keinen individuellen Arbeitsvertrag zu schwächeren Konditionen abschließen kann als im Tarifvertrag vereinbart. Die Änderungen der Texte treten am 1.4.2020 in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie einigten sich auf ein Dreijahrespaket: 2020 wird es für die rund 125.000 Beschäftigten im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent geben und 2021 um 0,6 Prozent über der Inflationsrate (Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020). Ab dem 1. Januar 2022 wird die Arbeitszeit von derzeit 38 auf 37 Stunden pro Woche reduziert. Die an die Arbeitnehmervertreter zu zahlende sonderweise zu zahlende Zulage wird für den gesamten Vertragszeitraum, d. h. bis zum 30.

April 2020, um 3,4 % erhöht. Für Grippe-Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Tage dauern, muss in Unternehmen ein Selbstanzeigeverfahren vereinbart werden. Die Parteien können sich nicht darauf einigen, dass ein ärztliches Attest immer als Mangelnachweis vorgelegt werden sollte. Die Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen. Die Umstellung auf das NEW-System unterliegt einer klaren Schlüsseldatumsregelung: Die Änderung muss gemeinsam für alle Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens am selben Tag gelten. So wird das Unternehmen nicht zwei Gehaltssysteme parallel abwickeln müssen, sondern das OLD-Gehaltssystem gilt bis zum Wechsel auch für neue Mitarbeiter. Neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen, die den Tarifvertrag im Handelssektor zum ersten Mal anwenden (z. B. weil sie zu diesem Tarifvertrag wechseln), müssen ihre Mitarbeiter nach dem NEW-Gehaltssystem klassifizieren. Andernfalls muss das Umstellungsdatum (der der erste Tag eines bestimmten Monats sein muss) durch eine Shopvereinbarung festgelegt werden.

Ist kein Betriebsrat eingesetzt worden, so kann das Unternehmen den Termin festlegen, muss die Arbeitnehmer jedoch spätestens drei Monate vor der geplanten Umstellung schriftlich informieren. Als nächstes müssen die Arbeitnehmer (in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, wenn einer gegründet wurde) in das NEUE Gehaltssystem versetzt und spätestens vier Wochen vor dem Umstellungstermin durch eine NEUE Arbeitsanzeige (“Dienstzettel”) darüber informiert werden. KPN und die Gewerkschaften sind sich einig über einen neuen Tarifvertrag (CAO). Teil der CAO ist eine kollektive Gehaltserhöhung von 2,5 % ab dem 1. Juli 2020 und eine kollektive Gehaltserhöhung von 3 % ab dem 1. Juli 2021. Darüber hinaus wird das derzeitige Rentensystem praktisch unverändert bleiben, die Arbeitnehmer erhalten einen zusätzlichen Tagesurlaub, und es wurden neue Vereinbarungen über die Flexibilität der Arbeitnehmer getroffen. Dies ermöglicht ES KPN, eine agile und effiziente Organisation zu sein, die seinen Kunden so viel wie möglich in den gewünschten Momenten helfen kann. Die Beschäftigten der früheren Beschäftigungsgruppen 1 bis 6 müssen je nach Tätigkeit den Beschäftigungsgruppen A bis H im Rahmen des neuen Beschäftigungsgruppensystems zugeordnet werden. Sie werden im nächsthöheren Mindestlohn der jeweiligen Beschäftigungsgruppe im Tarifvertrag eingestuft, bei dem frühere Dienstjahre unerheblich sind – der Arbeitnehmer wird immer dem ersten Jahr der neuen Stufe zugeordnet.

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