Muster kfz kaufvertrag adac
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Das Gebrauchtwagen-Portal mobile.de bietet auf seiner Website einen zweiseitigen mobile.de – Musterkaufvertrag für private Autoverkäufer. Wir empfehlen dem Verkäufer folgende Dokumente aufzubewahren und diese wichtigen Dinge zu beachten: Damit Sie ausreichend auf diesen vorbereitet sind, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fakten zum Aufsetzen eines Muster-Kaufvertrags für Ihr Auto zusammengefasst. Auf Seite 4 wird ein Mängelprotokoll angeführt. Hier können alle bereits bestehenden Mängel eingetragen werden. Der ADAC gibt darüber hinaus den Hinweis, dass Mängelprotokolle dieser Art ebenso von Prüfzentren ausgestellt werden können. Dieses Protokoll wird dem Käufer ausgehändigt, der mit seiner Unterschrift bestätigt, dass diese Mängel gemeinsam festgestellt wurden. Somit wird ausgeschlossen, dass der Käufer Schäden, die im Nachhinein entstanden sind, dem Verkäufer zuschreiben will. Als Bastlerfahrzeug sollten deshalb nur solche Autos verkauft werden, die nicht mehr fahrtüchtig. Dieser Sachverhalt sollte darüber hinaus durch eine Prüfstelle wie dem TÜV oder ähnlichen Einrichtungen bescheinigt sein. Auch Unfallfahrzeuge, die nicht mehr straßenverkehrstauglich sind, können ohne Bedenken als Bastlerfahrzeug ausgeschrieben werden. Beispielsweise Autos mit Motorschaden können für Bastler von Interesse sein. Wenn Sie nach dem sogenannten „Muster Kaufvertrag Auto“ googlen, erscheint eine Vielzahl an Suchergebnissen.
Die Suchmaschine gibt die Suchwortkombination meistens vor und beeinflusst somit das Suchverhalten sowie die eingeblendete Ergebnisauswahl Ihrer Suchanfrage. Ergebnisse mit Top-Positionierungen lauten hier unter den genannten Begrifflichkeiten „Muster Kaufvertrag Auto“ wie folgt: Bei Fragen informieren Sie sich bitte vor Ihrer Unterschrift bei Ihren Clubjuristen. Die Clubjuristen beantworten Fragen von ADAC Mitgliedern per E-Mail oder telefonisch unter 0 89 76 76 24 23. Der ADAC bietet auf seiner Website einen ausführlicheren Muster-Kaufvertrag für private Autoverkäufer an. Dieser gestaltet sich wie folgt: . Das sind die Klassiker der Aussagen, welche man oft beim privaten Autokauf vom Vorbesitzer erhält. Sie sind der zweite Besitzer des Fahrzeugs und wissen nicht sicher, welche Unfall- oder Bagatellschäden an Ihrem Auto vor Ihrer Zeit verursacht wurden. Der Vorbesitzer hat Ihnen lediglich berichtet: „Da war mal ein kleiner Parkrempler an der Stoßstange hinten“. Im Grunde können Sie den Kaufvertrag für einen Pkw gestalten, wie Sie möchten. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag auf jeden Fall schriftlich anzufertigen.
Das vermeidet Missverständnisse und unnötige Konflikte – ganz egal, ob Sie von Privat oder von einem gewerblichen Händler kaufen. Hier eine Übersicht darüber, was der Kaufvertrag enthalten sollte: Aber Vorsicht: In den vergangenen Jahren ist das „Bastlerfahrzeug“ zu einem Begriff geworden, den Verkäufer nutzen, um sich vor Schäden zu schützen, die erst im Nachhinein bemerkt werden.
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