Schweizer werkvertragsrecht
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Bestimmungen, die diesen Gerechtigkeitsgedanken widerspiegeln, finden sich im gesamten schweizerischen Rechtssystem, wie es auf verfassungsrechtlicher Ebene in Artikel 5 Absatz 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgelegt ist, der in englischer Übersetzung wie folgt lautet: “Staatliche Institutionen und Privatpersonen handeln in gutem Glauben.” Für Lieferverträge verlangt das schweizerische Recht nicht die Einhaltung einer bestimmten Form. Theoretisch sind sogar mündliche Verträge gültig. Aus praktischer Sicht ist es wichtig, den Inhalt des Abkommens nachweisen zu können. Für einen Click-to-Accept-Prozess wäre die relevante Frage, ob die genauen Begriffe “durch Klick akzeptiert” technisch vor Gericht nachgewiesen werden können, was sich als umständlich erweisen kann. Das sieht auch in den Schweizer Grundsätzen der Vertragsauslegung wider. Im Gegensatz zu dem, was einige ausländische Juristen denken, beginnt nicht nur jede Auslegung eines Vertrages auch in der Schweiz mit dem Wortlaut einer Vertragsbestimmung, sondern auch in der Praxis endet ihre Auslegung mit einer klaren Formulierung. Wenn z. B. in einem Vertrag nach schweizerischem Recht eindeutig festgelegt ist, dass Partei A verpflichtet ist, das Produkt X bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an Partei B zu liefern, unterliegt Partei A grundsätzlich dieser Verpflichtung. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Lugano-Übereinkommens und anderer spezifischer Übereinkommen unterliegt die Anerkennung einer Gerichtsstandsklausel den im PILA dargelegten Grundsätzen. Nach diesen Regeln erlaubt das schweizerische Recht Gerichtsstandsklauseln in Bezug auf Geldansprüche und die Parteien eines Vertrages können ein ausländisches Forum wählen (Artikel 5, PILA). Die Gerichtsstandsklausel muss schriftlich oder durch andere Kommunikationsmittel erfolgen, die die Bedingungen der Vereinbarung durch Text belegen. Eine Gerichtsstandsklausel gilt als nichtig, wenn einer Partei ein Gericht, auf das diese Partei nach schweizerischem Recht Anspruch hat, in unzulässiger Weise verweigert wird.
Nach schweizerischem Recht beschränkt sich ein Gericht bei der Erlassung von Leistungsurteilen nicht auf die Gewährung von Gelderleichterungen. Sie kann auch Urteile für bestimmte Leistungen, deklaratorische Urteile, Unterlassungsverfügungen sowie Urteile zur Änderung eines Rechtsrechts oder Status sowie Teilurteile erlassen. Das Schweizer Recht begnügt sich daher nicht mit der Position, dass eine Vertragssituation schwierig ist und nicht geändert werden kann, auch wenn das Gefühl von Fairness und Gerechtigkeit dies im Sinne des lateinischen Sprichworts dura lex, sed lex verlangt, aber das gesamte schweizerische Rechtssystem ist mit dem übergeordneten Prinzip der Fairness durchdrungen. Die Schweiz ist Unterzeichnerin des Wiener Übereinkommens. In der Praxis ist ihre Anwendung jedoch in Klauseln, die die Anwendung des schweizerischen materiellen Rechts vorsehen, regelmäßig ausgeschlossen. Auch die Übertragung der Stellung des Zessionares als Vertragspartei des Vertrages als Ganzes (einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten) bedarf der Zustimmung aller Beteiligten. Umfasst spezifische Verträge[5] einschließlich des Kaufvertrags (184-236),[12] Arbeitsvertrag (363-379),[12] Mandatsvertrag (394-406). [12] Umfasst allgemeines Vertragsrecht, Unordnungsrecht, ungerechtfertigte Bereicherung. [5] Wenn ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, legt die vorherrschende Rechtslehre nahe, dass ein Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann. Der CO sieht nicht ausdrücklich die Möglichkeit von Liquidationen vor, sondern regelt in den Artikeln 160 bis 163 die grundsätzeregeln für Vertragsstrafen.
In der Praxis werden liquidierte Schäden und Vertragsstrafen gleich behandelt. Zwar können sich die Parteien nicht auf kürzere Verjährungsfristen in Bezug auf die allgemeine Verjährungsfrist nach den Artikeln 127 und 128 CO einigen, doch steht es ihnen frei, die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte aus B2B-Kaufverträgen und Werkverträgen zu verkürzen. So wurden beispielsweise bei Vertriebsvereinbarungen zwei verschiedene Bestimmungen angewandt: Die Vorschriften über Agenturvereinbarungen (Artikel 418q, Absatz 1 CO) sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat vor, die im ersten Jahr des Vertrags gilt.
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